Diamant Bohrtechnik | AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Alle Angebote und Dienstleistungen liegen unseren nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Andere Bedingungen, im besonderen allgemeine Einkaufsbedingungen irgendwelcher Art, sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.
2. Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Auftrag wird erst dann verbindlich, wenn der Auftraggeber sich mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt und wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Wir setzen voraus, dass alle geplanten Arbeiten vom Auftraggeber bauseitig statisch überprüft und genehmigt sind. Werden durch unsere Arbeiten Schäden an Gegenständen, die dem Auftraggeber oder Dritten gehören, verursacht, so sind wir zum Schadensersatz nur verpflichtet, falls uns oder anderen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Auftraggeber hat uns von weitergehenden Schadensersatzansprüchen Dritten gegenüber freizustellen. In allen Fällen beschränkt sich der Schadensersatz auf die Erstattung des Wertes des beschädigten Gegenstandes. Folgeschäden sind ausgeschlossen. Ansonsten haften wir nur in Höhe des von unserer Versicherung abgegrenzten Risikos.

4. Für die Eingrenzung des für alle Kernbohr- und Sägearbeiten erforderlichen Kühlwassers hat vollverantwortlich der Auftraggeber zu sorgen. Das Unternehmen Dieter Meyerdierks – Diamant–Bohr- + Trenntechnik übernimmt auf keinen Fall eine Haftung für daraus evtl. entstehende Wasserschäden.

5. Die Bohrpunkte, mit Angabe des Bohrdurchmessers und die Lage der Sägeschnitte, sind vom Auftraggeber einzumessen und anzuzeichnen. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen von in Decken oder Wänden befindlichen Leitungen jedweder Art. Dies schließt Beschädigungen an Konstruktionen für die Statik mit ein. Wird aus welchen Gründen auch immer, von uns oder einem anderen Erfüllungsgehilfen das Einmessen der Bohr- oder Sägepunkte verlangt und entstehen Schäden dadurch, haften wir ebenfalls nicht. Durch ungenaue Angaben oder Anzeichnungen erforderliche Nacharbeiten werden zu unseren üblichen Preisen und Verrechnungssätzen verrechnet.

6. Vom Auftraggeber sind kostenlos Wasser und Strom in einer Entfernung von max. 50m vom Einsatzort zur Verfügung zu stellen. Parkmöglichkeiten müssen ebenfalls in max. 50m Entfernung zur Verfügung stehen, längere Wege werden nach unseren Stundensätzen berechnet.

7. Gerüste und Staubwände oder Transportmittel, sowie sämtliche Sicherheitsmaßnahmen sind vom Auftraggeber zu stellen. Sollten zum Ausbau und zur Zerkleinerung bzw. bei überschnittfreien Sägearbeiten Hilfsschnitte oder -bohrungen erforderlich sein, werden diese Arbeiten entsprechend unserer Richtpreise verrechnet. Der Abtransport der Baustoffe obliegt dem Auftraggeber. Regiearbeiten, Wartezeiten oder sonstige Nebenarbeiten, die nicht Inhalt unseres Angebotes sind, werden zu unseren Stundensätzen bzw. nach Aufwand berechnet.

8. Bei Terminüberschreitungen, die durch höhere Gewalt wie Krankheit, Maschinenausfall oder sonstige Umstände entstehen, übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.

9. Ergibt sich bei Arbeitsbeginn oder im Laufe unserer Tätigkeit, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die unserem Angebot zugrunde liegen, sind wir berechtigt, Nachforderungen gemäß unserer Preisliste zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

10. Gerichtsstand für beide Seiten ist immer Brake, auch für Scheck- und Wechselklagen.

11. Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß und auf der Grundlage unserer Leistungsberichte. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, werden Abschlagsrechnungen entsprechend unserer Leistungsberichte erstellt. Bei nicht Einhaltung des Zahlungszieles unserer Abschlagsrechnungen sind wir berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen oder einzustellen.

12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bedingungen davon unberührt.

13. Wir sind stets bemüht, abgesprochene Termine einzuhalten und die Baustelle sauber zu verlassen.

 
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